Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren

Antwort auf: bAV 2024

#804
TSchlusen
Teilnehmer

Ich habe nun die WRZ Ergebnisse bAV aktualisiert und fehlende Referenzwerte eingetragen. In allen Testfällen bis auf Testfall 15 sehen die Ergebnisse (teckpro und WRZ) gut aus. Testfall 15 hat die Besonderheit, dass zur korrekten Berechnung der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung getrennt vom Beitrag private KV eingetragen werden muss. Dies ist bei uns im Rechner nicht möglich, hier rechnen wir mit einem Gesamtbeitrag. Würde etwas dagegen sprechen den Testfall anzupassen, sodass er berechnet werden kann und seinen eigentlichen Zweck dennoch erfüllt (Wechselwirkung bestehender Beiträge nach §40b mit Beiträgen nach §3.63)? Wenn der Beitrag in die private Pflegeversicherung auf 100 EUR reduziert werden würde, wäre dies meiner Sicht nach schon erfüllt.

Ein Update zum Nettoeinkommen werde ich heute auch noch ins Forum stellen.

Viele Grüße

Tobias

Attachments:
You must be logged in to view attached files.
© Copyright 2020 EI-QFM GmbH