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Schlagwörter: bAV Testfallbasis 2024
Hallo zusammen,
hier die aktualisierte Testfallbasis bAV 2024.
Viele Grüße
Tobias
Hallo zusammen,
anbei die Testfallbasis bAV mit den teckpro-Ergebnissen für 2024.
Viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
anbei die Testfallbasis bAV 2024 mit WRZ Ergebnissen.
Viele Grüße
Tobias
Hallo zusammen,
anbei die aktuelle Version der Testfalbasis bAV.
Viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias,
meine Recherche hat ergeben, dass die Kirchensteuer abgerundet wird (Bruchteile von Cent bleiben unberücksichtigt). Hier beispielhaft das Gesetz aus Bayern:
Änderung des Umlagesatzes und Rundungsregelung (Zu Art. 8 KirchStG)
(1) Eine Änderung des Umlagesatzes soll von den beteiligten gemeinschaftlichen Steuerverbänden jeweils spätestens zwei Monate vor Beginn des Kalenderjahres, von dem ab diese Änderung wirksam werden soll, beschlossen und im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.(2) Bei der Berechnung der Kircheneinkommensteuer und der Kirchenlohnsteuer bleiben Bruchteile von Cent unberücksichtigt.
D.h. bspw. bei Testfall 5 wäre das Referenzergebnis für die Kirchensteuer 32,90 Euro (32,9094).
Viele Grüße
Kathrin
Bei Testfall 9 ist das sozialversicherungspflichtige Brutto 358,41 Euro und damit der Pflegebeitragssatz 358,41 * 0,0145 = 5,196945. Hier runden wir kaufmännisch auf 5,20.
Ich habe unsere Testergebnisse überarbeite, die Testfälle 13, 14, 24, 27, 28 und 30 neu gerechnet, die Referenzergebnisse entsprechend meinen obigen Kommentaren ergänzt und die Spalt IVFP entfernt.
In allen Testfällen, die bislang Referenzwerte haben, passen die teckpro-Ergebnisse.
@Tobias: Wenn du eure Ergebnisse und Referenzwerte ergänzt und hierbei noch Abweichungen bei uns auftreten sollten, wäre ich dankbar für einen Hinweis 🙂
Viele Grüße
Kathrin
Ich habe nun die WRZ Ergebnisse bAV aktualisiert und fehlende Referenzwerte eingetragen. In allen Testfällen bis auf Testfall 15 sehen die Ergebnisse (teckpro und WRZ) gut aus. Testfall 15 hat die Besonderheit, dass zur korrekten Berechnung der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung getrennt vom Beitrag private KV eingetragen werden muss. Dies ist bei uns im Rechner nicht möglich, hier rechnen wir mit einem Gesamtbeitrag. Würde etwas dagegen sprechen den Testfall anzupassen, sodass er berechnet werden kann und seinen eigentlichen Zweck dennoch erfüllt (Wechselwirkung bestehender Beiträge nach §40b mit Beiträgen nach §3.63)? Wenn der Beitrag in die private Pflegeversicherung auf 100 EUR reduziert werden würde, wäre dies meiner Sicht nach schon erfüllt.
Ein Update zum Nettoeinkommen werde ich heute auch noch ins Forum stellen.
Viele Grüße
Tobias
Hallo Tobias,
von mir aus kannst du den Testfall gerne entsprechend anpassen. Lädst du dann eine neue Version mit angepasstem Testfall 15 hoch? Dann rechne ich den Fall anschließend bei uns nochmal neu.
Viele Grüße
Kathrin
Super, danke. Anbei ist die Testfallbasis mit dem angepassten Testfall 15.
Viele Grüße
Tobias
Ich habe jetzt auch unsere Testergebnisse für Testfall 15 angepasst. Bis auf den Wert „Sozialversicherungspflichtiges Brutto (KV, PV)“ passt alles. Und der Wert ist ja nicht relevant für die Zertifizierung…
Viele Grüße
Kathrin
Bei Testfall 16 waren die Zeilen verrutscht, daher nochmal eine neue Version.