Hallo,
hier nochmal eine neue Version mit korrigierten teckpro-Ergebnissen.
Außerdem, als Vorbereitung auf eine Diskussion im Forum/Telko, sind hier die von mir identifizierten Unterschiede:
* Fall 24 und 38: Gilt der Übergangsbereich für Selbständige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
* Fall 10: Einkommen getrennt abrunden und summieren? Oder erst summieren, dann runden?
* Fall 43: Bei der Iteration zum Sonderausgabenabzug durch Kirchensteuer gibt es keine eindeutige Lösung.
* Alle Fälle mit Einkommen im Übergangsbereich: Hier haben wir 1 Cent Abweichung bei den monatlichen Sozialabgaben. teckpro rechnet hier folgendermaßen:
AN-Beitrag = (reduziertes mtl. Einkommen * Beitragssatz) – (mtl. Einkommen * AG-Beitragssatz)
Beispiel RV in Fall 2: 509,09 * 18,6% – 600 * 9,3% = 94,69 – 55,80 = 38,89 EUR monatlich, 466,68 EUR jährlich
Zusätzlich schlage ich vor, die Vorsorgeaufwendungen nach der alten Berechnungsmethode aus den Ergebnissen zu streichen. Ab 2020 gilt nur noch die neue Berechnungsmethode.
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