Hallo zusammen,
der Bundesrat hat am 29. Juni der zeitweisen Erhöhung des Freibetrags für Alleinerziehende zugestimmt – für die Jahre 2020 und 2021 4008€ statt 1908€.
Die Änderung würde nur vier Testfälle betreffen: 6, 19, 25, 51
Mein Vorschlag wäre, diese Änderung noch zu berücksichtigen.
Trifft das bei Ihnen auf Zustimmung?
Viele Grüße aus Jever
Gerald Haase