Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren

Antwort auf: bAV 2023

#706
TSchlusen
Teilnehmer

Hallo zusammen,

hier die Ergebnisse vom WRZ. Ich habe mal das Bruttogehalt für die Testfälle 0008 und 0031 angepasst. Aufgrund der Erhöhung der BBG-KV bzw. Erhöhung der Grenze des Übergangsbereichs.

  • TF 0008: Erhöhung Bruttogehalt von 4840 EUR auf 5000 EUR (Vorgabe war hier, dass das Brutto knapp über der BBG-KV liegen sollte)
  • TF 0031: Erhöhung Bruttogehalt von 1700 EUR auf 2100 EUR (Vorgabe war hier, dass das Brutto knapp über dem neuen Übergangsbereich liegen soll)

Ich habe die Werte mal als Vorschlag eingetragen. Am Mittwoch können wir dann gerne darüber abstimmen, welche Vorgaben hier genommen werden.

Viele Grüße

Tobias Schlusen

  • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 3 Monaten von TSchlusen.
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