Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren

bAV 2023

Ansicht von 8 Beiträgen - 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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    Beiträge
  • #701
    Krapf
    Teilnehmer

    Hallo Zusammen,

    hier sind unsere Ergebnisse für 2023.

    Viele Grüße,

    Thomas Krapf

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    #706
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier die Ergebnisse vom WRZ. Ich habe mal das Bruttogehalt für die Testfälle 0008 und 0031 angepasst. Aufgrund der Erhöhung der BBG-KV bzw. Erhöhung der Grenze des Übergangsbereichs.

    • TF 0008: Erhöhung Bruttogehalt von 4840 EUR auf 5000 EUR (Vorgabe war hier, dass das Brutto knapp über der BBG-KV liegen sollte)
    • TF 0031: Erhöhung Bruttogehalt von 1700 EUR auf 2100 EUR (Vorgabe war hier, dass das Brutto knapp über dem neuen Übergangsbereich liegen soll)

    Ich habe die Werte mal als Vorschlag eingetragen. Am Mittwoch können wir dann gerne darüber abstimmen, welche Vorgaben hier genommen werden.

    Viele Grüße

    Tobias Schlusen

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 8 Monaten von TSchlusen.
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    #717
    FJahnert
    Teilnehmer

    Hier sind die Ergebnisse, die wir zusammen bearbeitet haben.

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    #721
    FJahnert
    Teilnehmer

    Hallo,

    zur Frage wegen der Rundung der Kirchenlohnsteuer habe ich im Ablaufschema nichts gefunden. Der Lohnsteuerrechner des BMF rundet die Lohnsteuer ab. Mit folgenden Eingaben ist die Lohnsteuer: 351,08 * 0,08 = 28,0864 = 28,08

     

     

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    #723
    FJahnert
    Teilnehmer

    Hier sind die korrigierten Ergebnisse von teckpro.

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    #727
    FJahnert
    Teilnehmer

    Hallo,

    mir ist wieder eingefallen, welches Problem ich mit den Referenzwerten für AG-Zuschuss zur PKV in Fall 0015 hatte:

    PKV-Beitrag Gesamt = 800 EUR
    PPV-Beitrag Gesamt = 200 EUR

    Maximaler Zuschuss KV = 403,99 EUR
    Maximaer Zuschuss PV = 76,06 EUR

    AG-Zuschuss für Fall 15: Min (400 , 403,99) + Min (100 , 76,06) = 476,06 EUR und nicht 480,05 EUR.

    Seht ihr das auch so?

    #732
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ja die 476,06 EUR scheinen hier richtig zu sein (bzw. 403,99 + 84,79 = 488,78 EUR, ab 01.07.2023). Ich werde das Ergebnis bei uns noch einmal überprüfen.

    Hier schon mal die aktualisierten WRZ-Ergebnisse für die Testfälle 1,2,3 und 9

    Viele Grüße

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    #736
    FJahnert
    Teilnehmer

    Hallo,

    bei den Ergebnissen schließe ich mich an.

    (Bis auf Testfall 1, Zeile 48: Auszahlungsbetrag. Aber da gehe ich von einem Tippfehler aus?)

    Viele Grüße
    Florian

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