Hallo zusammen,
ich habe in der Testfallbasis im Anhang die Werte für TF 9, 33, 37 und 39 aktualisiert.
Zu den Testfällen mit Abweichungen habe ich folgende Anmerkungen:
- 31: Der Altersentlastungsbetrag i.H.v. 646 Euro ist der Höchstbetrag für jemand der 2024 sein 64 Lebensjahr vollendet hat
- 35: 2024 ist kein Kind mehr kindergeldberechtigt, damit ist die Person nicht alleinerziehend
- 38: hier müssen wir unseren Pflegebeitrag überprüfen
- 57: hier wird bei uns jeweils der maximale Altersentlastungsbetrag angewandt, also 646 + 1596 = 2242
TF 45 und 58 muss ich noch genauer analysieren.
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