Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren

Nettoeinkommen 2024

Ansicht von 13 Beiträgen - 1 bis 13 (von insgesamt 13)
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    Beiträge
  • #766
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier die aktualisierte Testfallbasis Nettoeinkommen 2024.

    Viele Grüße

    Tobias

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    #774
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    anbei die WRZ-Ergebnisse zu Nettoeinkommen 2024.

    Viele Grüße

    Tobias Schlusen

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    #776
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe die teckpro-Ergebnisse ergänzt sowie bei den Werten, die bei WRZ und teckpro gleich waren, Referenzwerte eingetragen.

    Viele Grüße

    Kathrin Braun

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    #785
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier die aktuelle Version der Testfallbasis Nettoeinkommen

    Viele Grüße

    Tobias

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    #797
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe in der Testfallbasis im Anhang die Werte für TF 9, 33, 37 und 39 aktualisiert.

    Zu den Testfällen mit Abweichungen habe ich folgende Anmerkungen:

    • 31: Der Altersentlastungsbetrag i.H.v. 646 Euro ist der Höchstbetrag für jemand der 2024 sein 64 Lebensjahr vollendet hat
    • 35: 2024 ist kein Kind mehr kindergeldberechtigt, damit ist die Person nicht alleinerziehend
    • 38: hier müssen wir unseren Pflegebeitrag überprüfen
    • 57: hier wird bei uns jeweils der maximale Altersentlastungsbetrag angewandt, also 646 + 1596 = 2242

    TF 45 und 58 muss ich noch genauer analysieren.

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    #801
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Bei Testfall 58 weicht ja der Altersentlastungsbetrag ab. Wir berechnen ihn folgendermaßen:

    • für die Privatperson: Höchstbetrag 2024: 646
    • für den Partner: 1.200 Euro (Riester) * 0,336 = 403,2
    • Summe 1049,20 – >gerundet 1050 Euro
    #806
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Bei Testfall 24 weichen die Altersvorsorgeaufwendungen ab. Wir berechnen Sie folgendermaßen:

    • für die Privatperson: 6.649,44 -> ganzzahlig aufgerundet: 6.650
    • für den Partner: 4.798,80 -> ganzzahlig aufgerundet: 4.799
    • Summe: 11779

    Wir haben zwar eine Abweichung beim Rentenversicherungsbeitrag der Privatperson (Z. 10), aber durch die Rundung sollte das keine Auswirkungen auf die Altersvorsorgeaufwendungen haben.

    #810
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier die Testfallbasis mit aktualisierten WRZ-Ergebnissen.

    So wie es aussieht, sind hier nur noch die TF 45 (Steuererstattung und Kindergeld?) und TF 38 (Pflegeversicherungsbeitrag bei verschiedenen Einkommensquellen) problematisch.

    Referenzwerte habe ich ergänzt.

    Testfall 45 rechnen wir wie folgt:

    Einkünfte: 71.500 + 51.600 = 123.100 €

    Abzüge SV: 22.656,36 €

    Abzüge Steuer: 21.764,00 €

    ergibt Nettoeinkommen jährlich: 78.679,64 €

    monatlich: 6.556,63666.. = 6.556,64 €

    + 1.500,00 € Kindergeld monatlich

    = 8.056,64 €

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    #812
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Bei Testfall 45 sind die Zwischenergebnisse so unterschiedlich, da wir das Kindergeld direkt mit reinrechnen, also

    123.100 – 22656,36 – 3762 = 96.681,64 -> monatlich 8.056,80

    Die Abweichung von 16 Cent führe ich allerdings nicht auf die unterschiedlichen Berechnungsweisen, sondern auf den 1€ Differenz bei den Altersvorsorgeaufwendungen und somit beim zu versteuernden Einkommen zurück. Kannst du, Tobias, dir dazu bitte meinen Kommentar von gestern anschauen? Wie rechnet ihr hier?

    Bei Testfall 38 haben wir aktuell ein Problem mit dem Pflegebeitrag, da die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mittlerweile in den Übergangsbereich gerutscht sind. Könnten wir die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit auf 24.000 Euro erhöhen? Die ursprüngliche Idee des Testfalls Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit zu kombinieren würde dabei ja erhalten bleiben.

    #813
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Ich glaube beim Testfall 45 gibt es das zusätzliche Problem, dass die erste Person 13 Gehälter erhält: 13 x 5.500 = 71.500

    • 13 x 5.500 = 71.500
    • RV monatlich: 5.958,3333… x 18,6 % / 2 = 554,125
    • 554,125 -> 554,13 -> x12 = 6.649,56 -> 6.650,00
    • aber: 5.958,33 x 18,6 % / 2 = 554,12469
    • 554,12469 -> 554,12 -> x12 = 6.649,44 -> 6.649,00

    ich werde mir das gleich nochmal näher anschauen.

    Den Testfall 38 können wir gerne so anpassen. Ich würde unser Ergebnis dann direkt aktualisieren, sobald du die geänderte Version hochgeladen hast.

    #814
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Danke dir! Anbei die Version mit aktualisiertem Testfall 38.

    Ja, die 13 Monatsgehälter machen Testfall 45 nicht einfacher… Die Abweichungen bei den Sozialabgaben gleichen sich ja zufällig aus 🙂 Für die Altersvorsorgeaufwendungen wird m.W. immer aufgerundet, so dass sowohl 6.649,56 als auch 6.649,44 zu 6.650 führen müsste.

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    #816
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Stimmt, beim TF 45 sind die Altersvorsorgeaufwendungen bzw. deren Rundung das Problem. Unglücklicherweise machen hier 1 € weniger zu versteuerndes Einkommen 2 € weniger Einkommensteuer aus.

    Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen:

    • 6.649,56 aufrunden -> 6.650,00
    • 4.798,80 aufrunden -> 4.799,00
    • Gesamt: 11.449,00 €

    Somit stimmt eure Berechnung, würde ich sagen. Ich habe unsere Rundung mal etwas angepasst. Hier gab es das Problem, dass an einer Stelle erst nach dem Addieren aufgerundet wurde. Mit der Anpassung kommen wir dann auch auf 11.449,00 €. Die anderen Ergebnisse passen auch nach wie vor.

    Testfall 38 sieht jetzt auch gut aus. So  wie ich das sehe, passen jetzt alle Ergebnisse in dieser Testfallbasis (bis auf wenige 1 Cent Abweichungen) überein. 🙂 Und 1 Cent abweichung ist ja erlaubt.

    Für die Referenzwerte habe ich folgendes nachgerechnet:

    TF 02:

    • Berechnungsgrundlage SV AN: 84,82 €
    • Berechnungsgrundlage SV gesamt: 437,51 €
    • PV AN: 84,82 € x 3,4 % / 2 = 1,44194 gerundet 1,44 €
    • PV AN Zuschuss: 437,51 € x 0,6 % = 2,62506 gerundet 2,63 €
    • PV AN gesamt: (1,44 + 2,63) * 12 = 48,84 €

    TF 08,12,40,45,50:

    • KV AN: 5.175,00 € x 14,6 % / 2 = 377,775 gerundet 377,78 €
    • KV Zuschuss AN: 5.175,00 € x 0,9 % / 2 = 23,2875 gerundet 23,29 €
    • Gesamt (377,78 € + 23,29 €) x 12 = 4812,84 €

    TF 09 KiSt:

    • 2.036,00 € x 9% = 183,24 €

    TF 37:

    • Zwei Kinder unter 25
    • Berechnungsgrundlage PV AN: 153,21 €
    • PV AN: 153,21 € x 3,4 % / 2 = 2,60457 gerundet 2,60 €
    • PV AN Abschlag: 153,21 € x 0,5 % = 0,76605 gerundet 0,77 €
    • PV AN gesamt: (2,60 € – 0,77 € ) * 12 = 21,96 €
    • PV-AN Abschlag

    TF 54:

    • KV AN: 5.175 € x 14,6 % / 2 = 377,775 gerundet 377,78 €
    • KV Zusatz AN: 5.175 € x 0,6 % / 2 = 15,525 gerundet 15,53 €
    • Gesamt (377,78 € + 15,53 €) * 12 = 4.719,72 €

    Die Berechnungsvorschriften habe ich aus der Beitragsverfahrensverordnung §1 und §2 genommen. Dort steht z.B., dass das Ergebnis auf zwei Dezimalstellen berechnet wird; die zweite Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Monaten, 3 Wochen von TSchlusen.
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    #819
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Das klingt doch super, vielen Dank für deine Mühe, Tobias!

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