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Schlagwörter: Nettoeinkommen Testfallbasis 2024
Hallo zusammen,
hier die aktualisierte Testfallbasis Nettoeinkommen 2024.
Viele Grüße
Tobias
Hallo zusammen,
anbei die WRZ-Ergebnisse zu Nettoeinkommen 2024.
Viele Grüße
Tobias Schlusen
Hallo zusammen,
ich habe die teckpro-Ergebnisse ergänzt sowie bei den Werten, die bei WRZ und teckpro gleich waren, Referenzwerte eingetragen.
Viele Grüße
Kathrin Braun
Hallo zusammen,
hier die aktuelle Version der Testfallbasis Nettoeinkommen
Viele Grüße
Tobias
Hallo zusammen,
ich habe in der Testfallbasis im Anhang die Werte für TF 9, 33, 37 und 39 aktualisiert.
Zu den Testfällen mit Abweichungen habe ich folgende Anmerkungen:
TF 45 und 58 muss ich noch genauer analysieren.
Bei Testfall 58 weicht ja der Altersentlastungsbetrag ab. Wir berechnen ihn folgendermaßen:
Bei Testfall 24 weichen die Altersvorsorgeaufwendungen ab. Wir berechnen Sie folgendermaßen:
Wir haben zwar eine Abweichung beim Rentenversicherungsbeitrag der Privatperson (Z. 10), aber durch die Rundung sollte das keine Auswirkungen auf die Altersvorsorgeaufwendungen haben.
Hallo zusammen,
hier die Testfallbasis mit aktualisierten WRZ-Ergebnissen.
So wie es aussieht, sind hier nur noch die TF 45 (Steuererstattung und Kindergeld?) und TF 38 (Pflegeversicherungsbeitrag bei verschiedenen Einkommensquellen) problematisch.
Referenzwerte habe ich ergänzt.
Testfall 45 rechnen wir wie folgt:
Einkünfte: 71.500 + 51.600 = 123.100 €
Abzüge SV: 22.656,36 €
Abzüge Steuer: 21.764,00 €
ergibt Nettoeinkommen jährlich: 78.679,64 €
monatlich: 6.556,63666.. = 6.556,64 €
+ 1.500,00 € Kindergeld monatlich
= 8.056,64 €
Bei Testfall 45 sind die Zwischenergebnisse so unterschiedlich, da wir das Kindergeld direkt mit reinrechnen, also
123.100 – 22656,36 – 3762 = 96.681,64 -> monatlich 8.056,80
Die Abweichung von 16 Cent führe ich allerdings nicht auf die unterschiedlichen Berechnungsweisen, sondern auf den 1€ Differenz bei den Altersvorsorgeaufwendungen und somit beim zu versteuernden Einkommen zurück. Kannst du, Tobias, dir dazu bitte meinen Kommentar von gestern anschauen? Wie rechnet ihr hier?
Bei Testfall 38 haben wir aktuell ein Problem mit dem Pflegebeitrag, da die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mittlerweile in den Übergangsbereich gerutscht sind. Könnten wir die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit auf 24.000 Euro erhöhen? Die ursprüngliche Idee des Testfalls Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit zu kombinieren würde dabei ja erhalten bleiben.
Ich glaube beim Testfall 45 gibt es das zusätzliche Problem, dass die erste Person 13 Gehälter erhält: 13 x 5.500 = 71.500
ich werde mir das gleich nochmal näher anschauen.
Den Testfall 38 können wir gerne so anpassen. Ich würde unser Ergebnis dann direkt aktualisieren, sobald du die geänderte Version hochgeladen hast.
Danke dir! Anbei die Version mit aktualisiertem Testfall 38.
Ja, die 13 Monatsgehälter machen Testfall 45 nicht einfacher… Die Abweichungen bei den Sozialabgaben gleichen sich ja zufällig aus 🙂 Für die Altersvorsorgeaufwendungen wird m.W. immer aufgerundet, so dass sowohl 6.649,56 als auch 6.649,44 zu 6.650 führen müsste.
Stimmt, beim TF 45 sind die Altersvorsorgeaufwendungen bzw. deren Rundung das Problem. Unglücklicherweise machen hier 1 € weniger zu versteuerndes Einkommen 2 € weniger Einkommensteuer aus.
Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen:
Somit stimmt eure Berechnung, würde ich sagen. Ich habe unsere Rundung mal etwas angepasst. Hier gab es das Problem, dass an einer Stelle erst nach dem Addieren aufgerundet wurde. Mit der Anpassung kommen wir dann auch auf 11.449,00 €. Die anderen Ergebnisse passen auch nach wie vor.
Testfall 38 sieht jetzt auch gut aus. So wie ich das sehe, passen jetzt alle Ergebnisse in dieser Testfallbasis (bis auf wenige 1 Cent Abweichungen) überein. 🙂 Und 1 Cent abweichung ist ja erlaubt.
Für die Referenzwerte habe ich folgendes nachgerechnet:
TF 02:
TF 08,12,40,45,50:
TF 09 KiSt:
TF 37:
TF 54:
Die Berechnungsvorschriften habe ich aus der Beitragsverfahrensverordnung §1 und §2 genommen. Dort steht z.B., dass das Ergebnis auf zwei Dezimalstellen berechnet wird; die zweite Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.
Das klingt doch super, vielen Dank für deine Mühe, Tobias!