Hallo Tobias,
ich habe die Referenzergebnisse ergänzt und dazu folgende Anmerkungen bzw. dabei folgende Anpassungen vorgenommen:
- Testfall 0001: Übertragungsfehler Auszahlungsbetrag (Z. 48) WRZ?
- Testfall 0008: als Referenzwert Kirchensteuer von teckpro übernommen (vgl. Screenshot des BMF-Lohnsteuerrechners)
- Testfall 0009: als Referenzwert Pflegebeitrag (und davon abhängende Werte) von teckpro übernommen (60,94 * 0,0155 = 0,94457 -> 0,94)
- Testfall 0010: Übertragungsfehler Steuerpflichtiges Brutto (Z. 32) WRZ?
- Testfall 0023: Werte teckpro angepasst (Wir hatten noch mit veraltetem Geburtsdatum gerechnet.)
- Testfall 0032: als Referenzwert Pflegebeitrag (und davon abhängende Werte) von WRZ übernommen (3.712 * 0,042 = 155,904 -> 155,90)
Wenn das alles so für dich passt, Tobias, wäre nur noch Testfall 20 0ffen. Die Abweichung bei der Lohnsteuer ist vermutlich auf eine Rundung bei den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen zurückzuführen. Die Person ist privat krankenversichert und der AG-Zuschuss auf den bei gesetzlicher KV zu zahlenden Beitrag begrenzt. Hier müssen wir noch recherchieren, welche Berechnung richtig ist um das Referenzergebnis festzulegen. Im Endergebnis beträgt die Abweichung allerdings nur 1 Cent, also alles im grünen Bereich 😉
Viele Grüße
Kathrin
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