Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren

KathrinBraun

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: bAV 2024 #807
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo Tobias,
    von mir aus kannst du den Testfall gerne entsprechend anpassen. Lädst du dann eine neue Version mit angepasstem Testfall 15 hoch? Dann rechne ich den Fall anschließend bei uns nochmal neu.

    Viele Grüße

    Kathrin

    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #806
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Bei Testfall 24 weichen die Altersvorsorgeaufwendungen ab. Wir berechnen Sie folgendermaßen:

    • für die Privatperson: 6.649,44 -> ganzzahlig aufgerundet: 6.650
    • für den Partner: 4.798,80 -> ganzzahlig aufgerundet: 4.799
    • Summe: 11779

    Wir haben zwar eine Abweichung beim Rentenversicherungsbeitrag der Privatperson (Z. 10), aber durch die Rundung sollte das keine Auswirkungen auf die Altersvorsorgeaufwendungen haben.

    als Antwort auf: Basisrente 2024 #802
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    anbei die Testfallbasis Basisrente mit aktualisierten teckpro-Ergebnissen.

    Viele Grüße

    Kathrin

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    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #801
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Bei Testfall 58 weicht ja der Altersentlastungsbetrag ab. Wir berechnen ihn folgendermaßen:

    • für die Privatperson: Höchstbetrag 2024: 646
    • für den Partner: 1.200 Euro (Riester) * 0,336 = 403,2
    • Summe 1049,20 – >gerundet 1050 Euro
    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #797
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe in der Testfallbasis im Anhang die Werte für TF 9, 33, 37 und 39 aktualisiert.

    Zu den Testfällen mit Abweichungen habe ich folgende Anmerkungen:

    • 31: Der Altersentlastungsbetrag i.H.v. 646 Euro ist der Höchstbetrag für jemand der 2024 sein 64 Lebensjahr vollendet hat
    • 35: 2024 ist kein Kind mehr kindergeldberechtigt, damit ist die Person nicht alleinerziehend
    • 38: hier müssen wir unseren Pflegebeitrag überprüfen
    • 57: hier wird bei uns jeweils der maximale Altersentlastungsbetrag angewandt, also 646 + 1596 = 2242

    TF 45 und 58 muss ich noch genauer analysieren.

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    als Antwort auf: bAV 2024 #795
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Ich habe unsere Testergebnisse überarbeite, die Testfälle 13, 14, 24, 27, 28 und 30 neu gerechnet, die Referenzergebnisse entsprechend meinen obigen Kommentaren ergänzt und die Spalt IVFP entfernt.

    In allen Testfällen, die bislang Referenzwerte haben, passen die teckpro-Ergebnisse.

    @Tobias: Wenn du eure Ergebnisse und Referenzwerte ergänzt und hierbei noch Abweichungen bei uns auftreten sollten, wäre ich dankbar für einen Hinweis 🙂

    Viele Grüße

    Kathrin

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    als Antwort auf: bAV 2024 #794
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Bei Testfall 9 ist das sozialversicherungspflichtige Brutto 358,41 Euro und damit der Pflegebeitragssatz 358,41 * 0,0145 = 5,196945. Hier runden wir kaufmännisch auf 5,20.

    als Antwort auf: bAV 2024 #791
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo Tobias,

    meine Recherche hat ergeben, dass die Kirchensteuer abgerundet wird (Bruchteile von Cent bleiben unberücksichtigt). Hier beispielhaft das Gesetz aus Bayern:

    Änderung des Umlagesatzes und Rundungsregelung (Zu Art. 8 KirchStG)

    (1) Eine Änderung des Umlagesatzes soll von den beteiligten gemeinschaftlichen Steuerverbänden jeweils spätestens zwei Monate vor Beginn des Kalenderjahres, von dem ab diese Änderung wirksam werden soll, beschlossen und im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.(2) Bei der Berechnung der Kircheneinkommensteuer und der Kirchenlohnsteuer bleiben Bruchteile von Cent unberücksichtigt.

    D.h. bspw. bei Testfall 5 wäre das Referenzergebnis für die Kirchensteuer 32,90 Euro (32,9094).

    Viele Grüße

    Kathrin

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 4 Monaten von KathrinBraun.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 4 Monaten von KathrinBraun.
    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #776
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe die teckpro-Ergebnisse ergänzt sowie bei den Werten, die bei WRZ und teckpro gleich waren, Referenzwerte eingetragen.

    Viele Grüße

    Kathrin Braun

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    als Antwort auf: Basisrente 2024 #770
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    anbei die teckpro-Ergebnisse für die Basisrente.

    Viele Grüße

    Kathrin

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 5 Monaten von KathrinBraun.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 5 Monaten von KathrinBraun.
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    als Antwort auf: bAV 2024 #768
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    anbei die Testfallbasis bAV mit den teckpro-Ergebnissen für 2024.

    Viele Grüße

    Kathrin

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    als Antwort auf: Nettoeinkommensrechner 2022 #634
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier ist die aktualisierte Nettoeinkommen Testfallbasis ink. Ergebnisse für 2022 von teckpro.

    Testfälle 02, 24, 35, 37,38, 51 und 56  sind mit sowohl altem als auch neuem Übergangsbereich berechnet.

    Viele Grüße,

    Fereshteh Moghaddas

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    als Antwort auf: bAV 2022 #632
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier ist die aktualisierte bAV-Testfallbasis ink. Ergebnisse für 2022 von teckpro.

    Im Testfall 31 hat Monatliche Bruttogehalt sich von 1.400,00 bis 1.700,00 geändert.

    Testfälle 09 und 10 sind mit sowohl altem als auch neuem Übergangsbereich berechnet.

    Viele Grüße,

    Fereshteh Moghaddas

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    als Antwort auf: Basisrente 2022 #631
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Erstellung der Testfallbasis, Herr Schlusen. Die Testfallabdeckung finde ich gut und mir fällt aktuell auch kein Fall ein, der nicht abgedeckt ist.

    Allerdings würde ich als Testergebnisse nicht die Nettoeinkommensberechnung erfassen, sondern folgende Werte:

    • maximal absetzbarer Beitrag
    • Steuerersparnis durch Basisrente im aktuellen Jahr

    Viele Grüße

    Kathrin Braun

    als Antwort auf: bAV 2022 #627
    KathrinBraun
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier die bAV-Testfallbasis mit dem eben gemeinsam angepassten Einkommen bei Testfall 31.

    Viele Grüße

    Kathrin Braun

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