Hallo Tobias,
von mir aus kannst du den Testfall gerne entsprechend anpassen. Lädst du dann eine neue Version mit angepasstem Testfall 15 hoch? Dann rechne ich den Fall anschließend bei uns nochmal neu.
Viele Grüße
Kathrin
Bei Testfall 24 weichen die Altersvorsorgeaufwendungen ab. Wir berechnen Sie folgendermaßen:
Wir haben zwar eine Abweichung beim Rentenversicherungsbeitrag der Privatperson (Z. 10), aber durch die Rundung sollte das keine Auswirkungen auf die Altersvorsorgeaufwendungen haben.
Hallo zusammen,
anbei die Testfallbasis Basisrente mit aktualisierten teckpro-Ergebnissen.
Viele Grüße
Kathrin
Bei Testfall 58 weicht ja der Altersentlastungsbetrag ab. Wir berechnen ihn folgendermaßen:
Hallo zusammen,
ich habe in der Testfallbasis im Anhang die Werte für TF 9, 33, 37 und 39 aktualisiert.
Zu den Testfällen mit Abweichungen habe ich folgende Anmerkungen:
TF 45 und 58 muss ich noch genauer analysieren.
Ich habe unsere Testergebnisse überarbeite, die Testfälle 13, 14, 24, 27, 28 und 30 neu gerechnet, die Referenzergebnisse entsprechend meinen obigen Kommentaren ergänzt und die Spalt IVFP entfernt.
In allen Testfällen, die bislang Referenzwerte haben, passen die teckpro-Ergebnisse.
@Tobias: Wenn du eure Ergebnisse und Referenzwerte ergänzt und hierbei noch Abweichungen bei uns auftreten sollten, wäre ich dankbar für einen Hinweis 🙂
Viele Grüße
Kathrin
Bei Testfall 9 ist das sozialversicherungspflichtige Brutto 358,41 Euro und damit der Pflegebeitragssatz 358,41 * 0,0145 = 5,196945. Hier runden wir kaufmännisch auf 5,20.
Hallo Tobias,
meine Recherche hat ergeben, dass die Kirchensteuer abgerundet wird (Bruchteile von Cent bleiben unberücksichtigt). Hier beispielhaft das Gesetz aus Bayern:
Änderung des Umlagesatzes und Rundungsregelung (Zu Art. 8 KirchStG)
(1) Eine Änderung des Umlagesatzes soll von den beteiligten gemeinschaftlichen Steuerverbänden jeweils spätestens zwei Monate vor Beginn des Kalenderjahres, von dem ab diese Änderung wirksam werden soll, beschlossen und im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.(2) Bei der Berechnung der Kircheneinkommensteuer und der Kirchenlohnsteuer bleiben Bruchteile von Cent unberücksichtigt.
D.h. bspw. bei Testfall 5 wäre das Referenzergebnis für die Kirchensteuer 32,90 Euro (32,9094).
Viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
ich habe die teckpro-Ergebnisse ergänzt sowie bei den Werten, die bei WRZ und teckpro gleich waren, Referenzwerte eingetragen.
Viele Grüße
Kathrin Braun
Hallo zusammen,
anbei die teckpro-Ergebnisse für die Basisrente.
Viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
anbei die Testfallbasis bAV mit den teckpro-Ergebnissen für 2024.
Viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
hier ist die aktualisierte Nettoeinkommen Testfallbasis ink. Ergebnisse für 2022 von teckpro.
Testfälle 02, 24, 35, 37,38, 51 und 56 sind mit sowohl altem als auch neuem Übergangsbereich berechnet.
Viele Grüße,
Fereshteh Moghaddas
Hallo zusammen,
hier ist die aktualisierte bAV-Testfallbasis ink. Ergebnisse für 2022 von teckpro.
Im Testfall 31 hat Monatliche Bruttogehalt sich von 1.400,00 bis 1.700,00 geändert.
Testfälle 09 und 10 sind mit sowohl altem als auch neuem Übergangsbereich berechnet.
Viele Grüße,
Fereshteh Moghaddas
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Erstellung der Testfallbasis, Herr Schlusen. Die Testfallabdeckung finde ich gut und mir fällt aktuell auch kein Fall ein, der nicht abgedeckt ist.
Allerdings würde ich als Testergebnisse nicht die Nettoeinkommensberechnung erfassen, sondern folgende Werte:
Viele Grüße
Kathrin Braun
Hallo zusammen,
hier die bAV-Testfallbasis mit dem eben gemeinsam angepassten Einkommen bei Testfall 31.
Viele Grüße
Kathrin Braun