Hallo zusammen,
wie besprochen habe ich bei Testfall 16 noch den Beitrag ins Versorgungswerk und die daraus resultierenden Ergebnisse ergänzt.
Viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
anbei die gerade gemeinsam abgestimmte Testfallbasis.
Viele Grüße
Kathrin
Hallo Tobias,
vielen Dank für den Hinweis zu den Testfällen 31,32 und 57. Ich habe unsere Ergebnisse entsprechend angepasst und das passt jetzt.
Den Übertragungsfehler in Testfall 5 habe ich ebenfalls angepasst.
Die restlichen offenen Punkte können wir ja gleich gemeinsam anschauen.
Viele Grüße
Kathrin
Hallo Tobias,
ich habe unsere Ergebnisse bei Testfall 31 angepasst, da wir hier versehentlich mit Pflegezuschlag für Kinderlose gerechnet hatten. Jetzt weichen unsere Ergebnisse allerdings von euren ab. Kannst du das bei euch bitte auch überprüfen?
Vielen Dank und viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
ich habe unsere Ergebnisse bei Testfall 0001 und 0007 angepasst, sowie Referenzergebnisse eingetragen.
Offen ist noch der maximal absetzbare Betrag bei Testfall 4 und 6. U.E. rundet man die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung getrennt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf um einen möglichst hohen Betrag als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen zu können:
96.600 * 0,093 = 8.983,8 -> ganzzahlig aufgerundet: 8.984, somit 29.344 – 2 * 8.984 = 11.376
Viele Grüße
Kathrin
Hallo Tobias,
ich habe die Referenzergebnisse ergänzt und dazu folgende Anmerkungen bzw. dabei folgende Anpassungen vorgenommen:
Wenn das alles so für dich passt, Tobias, wäre nur noch Testfall 20 0ffen. Die Abweichung bei der Lohnsteuer ist vermutlich auf eine Rundung bei den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen zurückzuführen. Die Person ist privat krankenversichert und der AG-Zuschuss auf den bei gesetzlicher KV zu zahlenden Beitrag begrenzt. Hier müssen wir noch recherchieren, welche Berechnung richtig ist um das Referenzergebnis festzulegen. Im Endergebnis beträgt die Abweichung allerdings nur 1 Cent, also alles im grünen Bereich 😉
Viele Grüße
Kathrin
Hallo zusammen,
danke, @Tobias Schlusen, für deinen Vorschlag. Ich habe diesen übernommen.
Unsere Ergebnisse habe ich angehängt.
Viele Grüße
Kathrin Braun
Hier nochmal die Datei, in der ich die neuen Bruttoeinkommen auch in der Testfall-Übersicht ergänzt habe.
Hallo zusammen,
danke, @Tobias Schlusen, für deinen Vorschlag. Ich habe diesen in die Testfallbeschreibung der beiden Testfälle übernommen.
Unsere Ergebnisse habe ich angehängt.
Viele Grüße
Kathrin Braun
Hallo zusammen,
danke, @Tobias Schlusen, für deinen Vorschlag. Ich habe diesen übernommen.
Unsere Ergebnisse habe ich angehängt.
Viele Grüße
Kathrin Braun
Bei Testfall 16 waren die Zeilen verrutscht, daher nochmal eine neue Version.
Ich habe jetzt auch unsere Testergebnisse für Testfall 15 angepasst. Bis auf den Wert „Sozialversicherungspflichtiges Brutto (KV, PV)“ passt alles. Und der Wert ist ja nicht relevant für die Zertifizierung…
Viele Grüße
Kathrin
Das klingt doch super, vielen Dank für deine Mühe, Tobias!
Danke dir! Anbei die Version mit aktualisiertem Testfall 38.
Ja, die 13 Monatsgehälter machen Testfall 45 nicht einfacher… Die Abweichungen bei den Sozialabgaben gleichen sich ja zufällig aus 🙂 Für die Altersvorsorgeaufwendungen wird m.W. immer aufgerundet, so dass sowohl 6.649,56 als auch 6.649,44 zu 6.650 führen müsste.
Bei Testfall 45 sind die Zwischenergebnisse so unterschiedlich, da wir das Kindergeld direkt mit reinrechnen, also
123.100 – 22656,36 – 3762 = 96.681,64 -> monatlich 8.056,80
Die Abweichung von 16 Cent führe ich allerdings nicht auf die unterschiedlichen Berechnungsweisen, sondern auf den 1€ Differenz bei den Altersvorsorgeaufwendungen und somit beim zu versteuernden Einkommen zurück. Kannst du, Tobias, dir dazu bitte meinen Kommentar von gestern anschauen? Wie rechnet ihr hier?
Bei Testfall 38 haben wir aktuell ein Problem mit dem Pflegebeitrag, da die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mittlerweile in den Übergangsbereich gerutscht sind. Könnten wir die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit auf 24.000 Euro erhöhen? Die ursprüngliche Idee des Testfalls Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit zu kombinieren würde dabei ja erhalten bleiben.