Europäisches Institut für Qualitätsmanagement finanzmathematischer Produkte und Verfahren

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  • als Antwort auf: Nettoeinkommen 2025 #878
    TSchlusen
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    Hallo zusammen,

    ich habe die WRZ Ergebnisse noch einmal aktualisert.

    Bei den Testfällen 37 und 39 hatten wir den Kinderfreibetrag falsch berücksichtigt. Hier passen die Ergebnisse nun genau.

    Bei den Testfällen 31, 32 und 57 habe ich die Rentenfreibeträge, welche von uns berücksichtigt wurden, ergänzt. Hier wurde der Testkunde ja angepasst (Geburtsdatum auf 1955 angehoben und Rentenbeginn auf 2020 angehoben). Es sieht so aus, als hätte teckpro noch den Rentenbeginn von 2010 hinterlegt, da mit einem Ertragsanteil von 26% gerechnet wird. Diesen hätte der Kunde (geb. 1955) mit 55 Jahren im Jahr 2010. Könntet ihr das einmal überprüfen?

    Die Differenz im Testfall 2 im Beitrag der Pflegeversicherung müssten wir nochmal nachrechnen. Dort bin ich leider noch nicht weitergekommen.

    Viele Grüße

    Tobias

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    als Antwort auf: bAV 2025 #876
    TSchlusen
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    Hallo Kathrin,

    bei Testfall 31 hatten wir auch ohne Kind gerechnet. Ich habe das korrigiert, jetzt passt es 🙂

    Stimmt, Testfall 1 und 10 waren Übertragungsfehler.

    Wenn ich die Daten vom Testfall 20 in den BMF-Lohnsteuerrechner eingebe, dann erhalte ich 668,00 Euro Lohnsteuer.

    Hier nochmal die Testfallbasis mit aktualisierten WRZ-Ergebnissen.

    Viele Grüße

    Tobias

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    als Antwort auf: Basisrente 2025 #872
    TSchlusen
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    Hallo nochmal,

    der Screenshot in meiner letzten Nachricht wird leider nicht angezeigt. Hier das komplette BMF-Schreiben. Das Beispiel befindet sich auf Seite 20.

     

    Viele Grüße

    Tobias

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    als Antwort auf: Basisrente 2025 #871
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ich glaube, dass in der Berechnung des fiktiven Beitrags zugunsten des Arbeitnehmers abgerundet wird.

    Stimmt, für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden bei den Altersvorsorgeaufwendungen die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers aufgerundet.

    Bei der Berechnung der fiktiven Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden diese allerdings zugunsten des Arbeitnehmers abgerundet. Hierzu gibt es ein Beispiel im BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 (RZ 77). Dort wird der fiktive Gesamtbeitrag abgerundet (42.781,00 € x 18,7 % = 8000,047 € -> 8000,00 €).

    Viele Grüße

    Tobias

    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2025 #862
    TSchlusen
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    Hallo zusammen,

    hier einmal die WRZ-Ergebnisse für das Nettoeinkommen. Dort wo die Ergebnisse übereinstimmen habe ich die Referenzwerte aktualisiert. Es gibt einige Differenzen, viele aber nur im Cent-Bereich bzw. aufgrund Eintragung anderer Werte, die in Summe wieder übereinstimmen. Hier was mir aufgefallen ist:

    –    TF02: Rundung PV
    –    TF05: teckpro: zu verst. Einkommen und Einkommen falsch eingegeben(?)
    –    TF06: Kinderfreibetrag
    –    TF10: Einkommen Rundung
    –    TF14: Unterschiedliche Eingaben bzgl. Kinderfreibetrag. Ergebnis aber identisch.
    –    TF19: wie TF14
    –    TF22: Rundung KiSt
    –    TF23: Rundung KiSt
    –    TF25: Unterschiedliche Eingaben bzgl. Kapitaleink und Kinderfreibetrag
    –    TF26: wie TF25
    –    TF27: Rundung KiSt
    –    TF31: Steuerpflichtiger Anteil der Rente (WRZ)
    –    TF32: wie TF31
    –    TF36: teckpro: Eingabe KiSt (?), allgemein Rundung KiSt
    –    TF37: Netto ohne Kindergeld (evtl. WRZ: Alter der Kinder nicht berücksichtigt?) Kindergeld nur noch für ein Kind? Kind geb. 01.01.2007 und Kindergeldberechtigt bis 18. Ich glaube teckpro berücksichtigt dieses Kind nicht mehr, WRZ schon.
    –    TF39 Kindergeld / Entlastungsbetrag Alleinerziehende (evtl. WRZ: Alter der Kinder nicht berücksichtigt?) Kindergeld nur noch für die drei Kinder geb. 2007, 2008 und 2009? Ich glaube teckpro berücksichtigt das Kind geb. 2007 nicht mehr, WRZ schon.
    –    TF45: Rundung RV, Eingabe Kinderfreibetrag
    –    TF51: Eingabe Kinderfreibetrag
    –    TF53: Rundung Soli
    –    TF54: Rundung KiSt
    –    TF55: PKV-Beiträge, Einkommensteuer
    –    TF57: Steuerpflichtiger Anteil Rente

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Monaten, 1 Woche von TSchlusen.
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    als Antwort auf: Basisrente 2025 #860
    TSchlusen
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    Hallo zusammen,

    hier die WRZ-Ergebnisse zur Basisrente. Unterschiede, die mir aufgefallen sind:

    –    TF 01: teckpro: Einkommensteuer „vorher“ noch der alte Wert(?)
    –    TF 04: Rundung maximal absetzbarer Betrag
    –    TF 06: Rundung maximal absetzbarer Betrag
    –    TF 07: teckpro: ohne Ehepartner gerechnet(?)

    Viele Grüße

    Tobias

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    als Antwort auf: bAV 2025 #858
    TSchlusen
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    Hallo zusammen,

    hier einmal die WRZ-Ergebnisse bAV. Leider nicht ganz ohne Abweichungen:

    –    TF 0008: 1 Cent: Rundung Kirchensteuer
    –    TF 0009: 1 Cent: Rundung PV
    –    TF 0020: Unterschied Lohnsteuer > 1 Cent + teckpro um eine Zeile verrutscht
    –    TF 0023: Unterschied Lohnsteuer > 1 Cent
    –    TF 0032: 1 Cent: Rundung PV

     

    Viele Grüße

    Tobias

     

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    als Antwort auf: Basisrente 2025 #848
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    bei den Testfällen zur Basisrente habe ich für 2025 keinen Anpassungsbedarf gefunden. Testfall 3 und Testfall 6 haben die Vorgabe, dass der Beitrag über den maximal anzusetzenden Betrag liegen soll. Das passt (mit jeweils 30.000,00 EUR) dieses Jahr noch. Vorschlag: Künftig Beitrag = maximal anzusetzenden Betrag aufgerundet auf die nächsten 1.000,00 EUR.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Monaten, 3 Wochen von TSchlusen.
    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2025 #845
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    folgende Testfälle müssten aus meiner Sicht für 2025 aktualisiert werden:

    • Testfall 33 (Einkommen über BBG-RV), Vorschlag: mtl. Einkommen 8.350,00 EUR (künftig: BBG-RV + 300,00 EUR)
    • Testfall 43 (Beitrag Versorgungswerk soll über Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen liegen),  passt dieses Jahr noch (30.000,00 EUR > 29.344,00 EUR). Vorschlag: Künftig den Beitrag Versorgungswerk in Höhe des Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen aufgerundet auf die nächsten 1.000,00 EUR
    • Testfall 49 (Beitrag Versorgungswerk + Beitrag Rürup > Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen). Liegt dieses Jahr bereits darunter (8.400,00 EUR + 18.000,00 EUR < 29.344,00 EUR) Vorschlag: Beitrag Versorgungswerk fest bei 8.400,00 EUR und  Beitrag Rürup = Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen aufgerundet auf die nächsten 1.000,00 EUR abzüglich der 8.400,00 EUR. Also dieses Jahr 30.000,00 EUR – 8.400,00 EUR = 21.600,00 EUR)
    • Testfall 53 (Einkommen über BBG-RV) Vorschlag: mtl. Einkommen 8.200,00 EUR (künftig: BBG-RV + 150,00 EUR)

     

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Monaten, 3 Wochen von TSchlusen.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Monaten, 3 Wochen von TSchlusen.
    als Antwort auf: bAV 2025 #844
    TSchlusen
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    Hallo zusammen,

    die Bruttoeinkommen der Testfälle 8 und 16 sollen (knapp) über BBG-RV (bzw. -KV) liegen. Hier ist also eine Anpassung notwendig. Mein Vorschlag:

    Testfall 8: neues Brutto: 5.612,50 EUR ( = BBG-KV + 100,00 EUR)

    Testfall 16: neues Brutto: 8.150,00 EUR ( = BBG-RV + 100,00 EUR)

    Die beiden Testfälle könnten dann jedes Jahr entsprechend der BBG „mitwachsen“.

     

     

    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #816
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Stimmt, beim TF 45 sind die Altersvorsorgeaufwendungen bzw. deren Rundung das Problem. Unglücklicherweise machen hier 1 € weniger zu versteuerndes Einkommen 2 € weniger Einkommensteuer aus.

    Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen:

    • 6.649,56 aufrunden -> 6.650,00
    • 4.798,80 aufrunden -> 4.799,00
    • Gesamt: 11.449,00 €

    Somit stimmt eure Berechnung, würde ich sagen. Ich habe unsere Rundung mal etwas angepasst. Hier gab es das Problem, dass an einer Stelle erst nach dem Addieren aufgerundet wurde. Mit der Anpassung kommen wir dann auch auf 11.449,00 €. Die anderen Ergebnisse passen auch nach wie vor.

    Testfall 38 sieht jetzt auch gut aus. So  wie ich das sehe, passen jetzt alle Ergebnisse in dieser Testfallbasis (bis auf wenige 1 Cent Abweichungen) überein. 🙂 Und 1 Cent abweichung ist ja erlaubt.

    Für die Referenzwerte habe ich folgendes nachgerechnet:

    TF 02:

    • Berechnungsgrundlage SV AN: 84,82 €
    • Berechnungsgrundlage SV gesamt: 437,51 €
    • PV AN: 84,82 € x 3,4 % / 2 = 1,44194 gerundet 1,44 €
    • PV AN Zuschuss: 437,51 € x 0,6 % = 2,62506 gerundet 2,63 €
    • PV AN gesamt: (1,44 + 2,63) * 12 = 48,84 €

    TF 08,12,40,45,50:

    • KV AN: 5.175,00 € x 14,6 % / 2 = 377,775 gerundet 377,78 €
    • KV Zuschuss AN: 5.175,00 € x 0,9 % / 2 = 23,2875 gerundet 23,29 €
    • Gesamt (377,78 € + 23,29 €) x 12 = 4812,84 €

    TF 09 KiSt:

    • 2.036,00 € x 9% = 183,24 €

    TF 37:

    • Zwei Kinder unter 25
    • Berechnungsgrundlage PV AN: 153,21 €
    • PV AN: 153,21 € x 3,4 % / 2 = 2,60457 gerundet 2,60 €
    • PV AN Abschlag: 153,21 € x 0,5 % = 0,76605 gerundet 0,77 €
    • PV AN gesamt: (2,60 € – 0,77 € ) * 12 = 21,96 €
    • PV-AN Abschlag

    TF 54:

    • KV AN: 5.175 € x 14,6 % / 2 = 377,775 gerundet 377,78 €
    • KV Zusatz AN: 5.175 € x 0,6 % / 2 = 15,525 gerundet 15,53 €
    • Gesamt (377,78 € + 15,53 €) * 12 = 4.719,72 €

    Die Berechnungsvorschriften habe ich aus der Beitragsverfahrensverordnung §1 und §2 genommen. Dort steht z.B., dass das Ergebnis auf zwei Dezimalstellen berechnet wird; die zweite Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 4 Monaten von TSchlusen.
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    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #813
    TSchlusen
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    Ich glaube beim Testfall 45 gibt es das zusätzliche Problem, dass die erste Person 13 Gehälter erhält: 13 x 5.500 = 71.500

    • 13 x 5.500 = 71.500
    • RV monatlich: 5.958,3333… x 18,6 % / 2 = 554,125
    • 554,125 -> 554,13 -> x12 = 6.649,56 -> 6.650,00
    • aber: 5.958,33 x 18,6 % / 2 = 554,12469
    • 554,12469 -> 554,12 -> x12 = 6.649,44 -> 6.649,00

    ich werde mir das gleich nochmal näher anschauen.

    Den Testfall 38 können wir gerne so anpassen. Ich würde unser Ergebnis dann direkt aktualisieren, sobald du die geänderte Version hochgeladen hast.

    als Antwort auf: Nettoeinkommen 2024 #810
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    hier die Testfallbasis mit aktualisierten WRZ-Ergebnissen.

    So wie es aussieht, sind hier nur noch die TF 45 (Steuererstattung und Kindergeld?) und TF 38 (Pflegeversicherungsbeitrag bei verschiedenen Einkommensquellen) problematisch.

    Referenzwerte habe ich ergänzt.

    Testfall 45 rechnen wir wie folgt:

    Einkünfte: 71.500 + 51.600 = 123.100 €

    Abzüge SV: 22.656,36 €

    Abzüge Steuer: 21.764,00 €

    ergibt Nettoeinkommen jährlich: 78.679,64 €

    monatlich: 6.556,63666.. = 6.556,64 €

    + 1.500,00 € Kindergeld monatlich

    = 8.056,64 €

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    als Antwort auf: bAV 2024 #808
    TSchlusen
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    Super, danke. Anbei ist die Testfallbasis mit dem angepassten Testfall 15.

    Viele Grüße

    Tobias

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    als Antwort auf: bAV 2024 #804
    TSchlusen
    Teilnehmer

    Ich habe nun die WRZ Ergebnisse bAV aktualisiert und fehlende Referenzwerte eingetragen. In allen Testfällen bis auf Testfall 15 sehen die Ergebnisse (teckpro und WRZ) gut aus. Testfall 15 hat die Besonderheit, dass zur korrekten Berechnung der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung getrennt vom Beitrag private KV eingetragen werden muss. Dies ist bei uns im Rechner nicht möglich, hier rechnen wir mit einem Gesamtbeitrag. Würde etwas dagegen sprechen den Testfall anzupassen, sodass er berechnet werden kann und seinen eigentlichen Zweck dennoch erfüllt (Wechselwirkung bestehender Beiträge nach §40b mit Beiträgen nach §3.63)? Wenn der Beitrag in die private Pflegeversicherung auf 100 EUR reduziert werden würde, wäre dies meiner Sicht nach schon erfüllt.

    Ein Update zum Nettoeinkommen werde ich heute auch noch ins Forum stellen.

    Viele Grüße

    Tobias

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